Rechtsprechung
   VG Weimar, 06.02.2023 - 7 K 361/21 We   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,43064
VG Weimar, 06.02.2023 - 7 K 361/21 We (https://dejure.org/2023,43064)
VG Weimar, Entscheidung vom 06.02.2023 - 7 K 361/21 We (https://dejure.org/2023,43064)
VG Weimar, Entscheidung vom 06. Februar 2023 - 7 K 361/21 We (https://dejure.org/2023,43064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,43064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; EURL 95/2011, Art 4 Abs 4; MRK, Art 3
    Irak: Abschiebungsverbot aufgrund schlechter Lebensbedingungen für eine alleinstehende Frau jesidischen Glaubens, ohne familiäres Netzwerk im Herkunftsland

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Weimar, 06.02.2023 - 7 K 361/21
    Im Fall der Vorverfolgung greift aber die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU, wonach die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde beziehungsweise von solcher Verfolgung unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf ist, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung bedroht wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.04.2018, 1 C 29.17, juris Rn. 14 f., vom 01.06.2011, 10 C 25.10, juris Rn. 22, und vom 27.04.2010, 10 C 5.09, juris Rn. 20 ff.; zu Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU: OVG NRW, Urteil vom 10.05.2021, 9 A 570/20.A, juris Rn. 32 ff.).

    Ob ein solcher Schaden droht, ist mittels einer Gefahrenprognose festzustellen, wobei der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit für die nach § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO erforderliche Überzeugungsbildung des Gerichts zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2010, 10 C 5/09, juris Rn. 22).

    Er gilt unabhängig davon, ob Betroffene bereits vor ihrer Ausreise einen ernsthaften Schaden erlitten haben bzw. unmittelbar davon bedroht waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2010, 10 C 5/09, juris Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2015 - 9 LB 20/14

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber einer afghanischen

    Auszug aus VG Weimar, 06.02.2023 - 7 K 361/21
    Teilweise werden in der Rechtsprechung irakische Frauen einer bestimmte soziale Gruppe zugerechnet, sofern sie infolge eines längeren Aufenthalts in Europa in einem solchen Maße in ihrer Identität westlich geprägt worden sind, dass sie entweder nicht mehr dazu in der Lage wären, bei einer Rückkehr in den Irak ihren Lebensstil den dort erwarteten Verhaltensweisen und Traditionen anzupassen, oder denen dies infolge des erlangten Grads ihrer westlichen Identitätsprägung nicht mehr zugemutet werden kann (VG Hannover, Urteil vom 22.6.2020,12 A 773/18, nicht veröffentlicht, Urteil vom 10.04.2019, 6 A 2689/17, juris Rn. 27 und Urteil vom 10.12.2018, 6 A 6837/16, juris Rn. 58; VG Stade, Urteil vom 23.07.2019,2 A 19/17, juris Rn. 39 ff.; VG Aachen, Urteil vom 03.05.2019, 4 K 3092/17.A, juris Rn. 30; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.06.2017, 8aK 1971/16.A, juris Rn. 33; VG Göttingen, Urteil vom 05.07.2011,2 A 215/09, juris Rn. 24 ff.; grundlegend zu diesen Grundsätzen in Bezug auf westlich geprägte Frauen afghanischer Herkunft: Niedersächsischen OVG, Urteil vom 21.09.2015, 9 LB 20/14, juris LS 1).

    Die Annahme eines westlichen Lebensstils ist nach § 3b Abs. 1 Nr. 4a) AsylG jedoch nur beachtlich, wenn er die betreffende Frau in ihrer Identität maßgeblich prägt, d. h. auf einer ernsthaften und nachhaltigen inneren Überzeugung beruht (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.09.2015,9 LB 20/14, juris LS 2, Rn. 38).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 9 A 322/19

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf den Irak;

    Auszug aus VG Weimar, 06.02.2023 - 7 K 361/21
    Eine ethnische Verfolgung von Jesiden durch den IS kann aber aus diesen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung mangels Verfolgungsdichte nicht in asylrelevantem Ausmaß angenommen werden (vgl. auch Urteile des OVG NRW, vom 25.02.2022, 9 A 322/19.A sowie vom 22.10.2021, 9 A 2152/20.A; OVG Lüneburg vom 11.03.2021,9 LB 129/19 sowie vom 13.08.2019, 9 LB 147/19, jeweils zitiert nach juris).

    Das für Art. 3 EMRK erforderliche Mindestmaß an Schwere kann mithin erreicht sein, wenn Rückkehrer ihren existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern können, kein Obdach finden oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhalten bzw. sich die betroffene Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. OVG NRW, Urteil vom 25.02.2022, 9 A 322/19.A, Rn. 86 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 18.02.2021, 1 C 4.20, Rn. 65 m. w. N. zur Rechtsprechung des EuGH und vom 04.07.2019, 1 C 45.18, Rn. 12, sowie Beschluss vom 08.08.2018, 1 B 25.18, Rn. 11 - jeweils zitiert nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2021 - 9 A 2152/20

    Voraussetzungen für eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG Weimar, 06.02.2023 - 7 K 361/21
    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (OVG NRW, Urteil vom 22.10.2021, 9 A 2152/20.A, juris Rn. 35).

    Eine ethnische Verfolgung von Jesiden durch den IS kann aber aus diesen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung mangels Verfolgungsdichte nicht in asylrelevantem Ausmaß angenommen werden (vgl. auch Urteile des OVG NRW, vom 25.02.2022, 9 A 322/19.A sowie vom 22.10.2021, 9 A 2152/20.A; OVG Lüneburg vom 11.03.2021,9 LB 129/19 sowie vom 13.08.2019, 9 LB 147/19, jeweils zitiert nach juris).

  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96

    Asylrecht: Abgrenzung zwischen Verfolgungsbetroffenheit aufgrund

    Auszug aus VG Weimar, 06.02.2023 - 7 K 361/21
    Für individuelle Verfolgungsbetroffenheit, die mit einer "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" begründet wird, gilt das Erfordernis der Verfolgungsdichte nicht (BVerwG, Beschluss vom 22.02.1996, 9 B 14/96, juris Rn. 4).

    Löst die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe oder zum Kreis der Vertreter einer bestimmten politischen Richtung, nicht bei jedem Gruppenangehörigen unterschiedslos, sondern erst bei Hinzutreten weiterer Umstände die Verfolgung des einzelnen aus, so kann hiernach eine "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.01.1991, BVerfGE 83, S. 234; BVerwG, Urteil vom 23.07.1991, BVerwG 9 C 154.90, BVerwGE 88, 367 und Beschluss vom 22.02.1996,9 B 14/96, juris Rn. 5 sowie vom 05.05.2003,1 B 234/02, juris Rn. 3).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Weimar, 06.02.2023 - 7 K 361/21
    Erniedrigend ist eine Behandlung, wenn sie geeignet ist, das Opfer zu demütigen, zu erniedrigen oder zu entwürdigen (vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011, Nr. 30696/09, M.S.S./Belgien und Griechenland, Rn. 220 m. w. N.).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Weimar, 06.02.2023 - 7 K 361/21
    Ferner kann, wenn Aktionen von Konfliktparteien zum Zusammenbruch der sozialen, politischen und wirtschaftlichen Infrastruktur führten, eine Verletzung darin gesehen werden, dass es dem Betroffenen nicht mehr gelingt, seine elementaren Bedürfnisse, wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019, C-297/17, Rn. 89 ff, und C-163/17, Rn. 90 ff., juris).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Weimar, 06.02.2023 - 7 K 361/21
    Ferner kann, wenn Aktionen von Konfliktparteien zum Zusammenbruch der sozialen, politischen und wirtschaftlichen Infrastruktur führten, eine Verletzung darin gesehen werden, dass es dem Betroffenen nicht mehr gelingt, seine elementaren Bedürfnisse, wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019, C-297/17, Rn. 89 ff, und C-163/17, Rn. 90 ff., juris).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Weimar, 06.02.2023 - 7 K 361/21
    Das für Art. 3 EMRK erforderliche Mindestmaß an Schwere kann mithin erreicht sein, wenn Rückkehrer ihren existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern können, kein Obdach finden oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhalten bzw. sich die betroffene Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. OVG NRW, Urteil vom 25.02.2022, 9 A 322/19.A, Rn. 86 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 18.02.2021, 1 C 4.20, Rn. 65 m. w. N. zur Rechtsprechung des EuGH und vom 04.07.2019, 1 C 45.18, Rn. 12, sowie Beschluss vom 08.08.2018, 1 B 25.18, Rn. 11 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Weimar, 06.02.2023 - 7 K 361/21
    Hierfür ist grundsätzlich der gesamte Abschiebungszielstaat in den Blick zu nehmen und besonders zu prüfen, ob konventionswidrige Umstände an dem Ort vorliegen, an dem die Abschiebung endet (BVerwG, Urteil vom 31.01.2013,10 C 15.12, juris Rn. 26).
  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage;

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18

    (materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft;

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 9 LB 129/19

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund vermeintlicher

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2019 - 9 LB 147/19

    Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in der autonomen Region

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2021 - A 10 S 2174/21

    Inländische Fluchtalternative für junge Jesiden im Irak

  • VG Hannover, 10.12.2018 - 6 A 6837/16

    AAH; Asaib Ahl Al-Haqq; Asa'ib Ahl al-Haqq; Bagdad; geschlechtsspezifische

  • VG Aachen, 03.05.2019 - 4 K 3092/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2020 - 9 A 2113/18
  • VG Hannover, 26.02.2018 - 6 A 6292/16

    Alleinerziehende; Alleinstehende Frau; Geschiedene; Irak; sexuelle Belästigung;

  • VG Stade, 23.07.2019 - 2 A 19/17

    Irak, Frauen, geschlechtsspezifische Verfolgung, Zwangsehe, Zwangsheirat,

  • VG Hannover, 26.02.2018 - 6 A 5751/16

    Alleinerziehende; Alleinstehende Frau; Außereheliche Beziehung; Bagdad; Ehebruch;

  • VG Münster, 30.03.2022 - 6 K 49/20
  • VG Göttingen, 05.07.2011 - 2 A 215/09

    Asylfolgeantrag; Christin; Frist; Irak; westliche Prägung

  • VG Hannover, 10.04.2019 - 6 A 2689/17
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht;

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - 9 A 570/20

    Kein Flüchtlingsstatus für irakische Jesiden

  • BVerwG, 05.05.2003 - 1 B 234.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Übergriffe des chinesischen

  • RG, 22.02.1922 - I 301/21

    Internationales Frachtübereinkommen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht